Die bisher auf deutschen Straßen anzutreffenden E-Scooter sind bis auf ihr Branding kaum von einander zu unterscheiden. Zwei Räder, Standfläche, Lenkstange, fertig! Doch sind hierzulande auch andere Konstruktionen zulässig? Müssen es immer zwei Räder sein? Sind Anhänger erlaubt? Was ist mit Tandem-E-Scootern für zwei Personen?
Tandem E-Scooter
Wie in einigen Medien berichtet wurde, bietet das Startup BOGO in den USA einen Tandem-E-Scooter mit 2 Haltegriffen und verlängerter Standfläche für zwei Personen an. Werden wir solche Modelle bald auch auf deutschen Straßen sehen? Die Antwort hierauf lautet aktuell ganz klar NEIN. Denn die für den Einsatz von E-Scootern in Deutschland maßgebliche Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) sieht in § 1 Abs. 1 Nr. 2 ausdrücklich vor, dass E-Scooter nur über eine Lenk-oder Haltestange verfügen dürfen. Weiterhin verbietet § 8 eKFV die Mitnahme weiterer Personen. Vorbehaltlich einer Änderung der eKFV können Tandem E-Scooter in Deutschland also nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen.
E-Scooter mit Anhängern
Für den Lastentransport und die Mitnahme von Kindern können sich Fahrradfahrer einer großen Auswahl an Anhängern bedienen. Für E-Scooter ist der Anhängerbetrieb gem. § 8 eKFV jedoch nicht gesattet.
Wie viele Räder?
Es gibt nicht nur klassische E-Scooter mit zwei Rädern, sondern auch Modelle mir drei oder gar vier Rädern. Können diese Modelle in Deutschland zugelassen werden? Ja! Die eKFV schreibt nicht vor, wie viele Räder ein E-Scooter haben darf, sodass auch drei- oder vierrädrige Modelle zugelassen werden können. Theoretisch wäre auch ein Einradscooter denkbar.