Der Bundesrat hat heute die im Rahmen einer StVO-Novelle vorgeschlagene und von den Sharing-Anbietern befürchtete Erlaubnispflicht für das gewerbliche Vermieten von Elektrokleinstfahrzeugen (= E-Tretrollern) abgelehnt. Die Anbieter wie Tier, Voi und Lime dürfen ihre Roller daher weiterhin grundsätzlich überall im Stadtgebiet aufstellen und vermieten. Die Möglichkeiten für Städte und Gemeinden, ordnungsrechtlich die Anzahl der Anbieter und die Zahl der auf den Gehwegen geparkten Fahrzeuge zu beschränken, bleiben damit begrenzt.
Der Entwurf sah u.a. vor, den Kommunen über eine Änderung der StVO die Möglichkeit zu gewähren, die sogenannten Free-Floating-Modelle an Bedingungen zu knüpfen. Eingefügt werden sollte der folgende Passus in die Vorschrift: „Das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen (…) auf für den Fußgängerverkehr vorgesehenen Verkehrsflächen bedarf der Erlaubnis, wenn dies zu gewerblichen Zwecken, insbesondere zur Vermietung oder zu deren Verleih, erfolgt.“ Stationsbasierte Angebote sollten dagegen nicht von der Novelle betroffen sein. Die junge Branche der Sharing-Anbieter hatte vor zusätzlicher Regulierung gewarnt, teilweise wurde sogar die Einstellung des Geschäftsbetriebs einiger Anbieter bei Inkrafttreten der Neuregelung erwartet.
Mit der Ablehnung der Novelle bleibt somit alles wie es ist. Ob den Anbietern damit auf Dauer gedient ist, bleibt offen. Andere Großstädte wie Paris gehen einen anderen Weg, dort ist unlängst eine Beschränkung der Anbieter- und Rollerzahl erfolgt, indem nur noch drei ausgewählte Anbieter nach erfolgreicher Teilnahme an einem Ausschreibungsverfahren eine Erlaubnis erhalten.